In diesem kurzen Artikel betrachten wir, warum die A1 Bescheinigung für Sie als Auftraggeber bei der Beauftragung von Nachunternehmern aus dem Ausland wichtig ist und welche potenziellen Konsequenzen bei Verstößen drohen können.
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das von Sozialversicherungsträgern ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Arbeitnehmer, der vorübergehend im Ausland tätig ist, weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Die Bescheinigung dient dazu, Doppelzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer sozialversichert bleibt.
Wenn also ein ausländischer Facharbeiter für Baustellen in Deutschland arbeitet, bestätigt die A1-Bescheinigung des Arbeiters dem Auftraggeber, dass dieser in seinem Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Sie bestätigt also, dass dieser Arbeiter während seines temporären Einsatzes im Ausland weiterhin den sozialen Schutz und die Sozialleistungen des Heimatlandes genießt.
Die A1-Bescheinigung wird in der Regel vom Sozialversicherungsträger des Heimatlandes des Arbeitnehmers ausgestellt. Der Antrag kann entweder online oder schriftlich gestellt werden. Es werden bestimmte Informationen und Unterlagen benötigt, wie z.B. der Arbeitsvertrag, der Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und der Zeitraum des geplanten Einsatzes im Ausland.
Tipp: Der Antrag sollte von dem Auftragnehmer für die Mitarbeiter rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Da jeder Auslandseinsatz einer Fachkraft grundsätzlich separat betrachtet wird, muss die A1-Bescheinigung auch für jeden Auslandsaufenthalt gesondert angefordert und vorgewiesen werden.
Die zuständigen Zollbehörden in Deutschland kontrollieren regelmäßig die A1-Nachweise, um sicherzustellen, dass ausländische Handwerker die Voraussetzungen für den internationalen Einsatz erfüllen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften, wie das Fälschen oder Nichtvorliegen der A1-Bescheinigung, können empfindliche Konsequenzen drohen. Diese können Geldbußen, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder sogar strafrechtliche Verfolgung umfassen.
Die Geldbußen können sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer treffen und variieren von einigen 100€ bis zu 30.000€. Die genauen Beträge hängen von der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und der Dauer des Verstoßes ab - können aber bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Fällen noch deutlich höher ausfallen.
Zudem können fehlende A1-Bescheinigungen auch steuerliche Folgen haben, wenn das Finanzamt Nachzahlungen von Lohnsteuern verlangt, die eigentlich im Heimatland des Mitarbeiters abgeführt werden sollten.