Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein etabliertes und wichtiges Regelwerk, das den Ablauf von Bauprojekten in Deutschland prägt. Durch klare Vergabe- und Vertragsbedingungen fördert sie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Qualität im Bauwesen. Die VOB ist aber nicht nur für öffentliche Auftraggeber relevant, sondern sollten Sie auch in Ihrer Zusammenarbeit mit gewerblichen Nachunternehmern als wichtiges Instrument betrachten. Aus diesem Grund geben wir hier einige Anregungen für den Einsatz der VOB bei Ihrer Zusammenarbeit mit Nachunternehmern.
Überblick zur VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB ist ein öffentliches Regelwerk, das bei der Planung, Vergabe und Durchführung von Bauleistungen für deren Vereinheitlichung Anwendung findet - und auch in der Zusammenarbeit von Bauherren, Planern, als auch ausführenden Nachunternehmern von zentraler Bedeutung ist.
Die VOB kennt man meist vor allem bei Bauaufträgen im öffentlichen Sektor, da öffentliche Auftraggeber gesetztlich verpflichtet sind, die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A durchzuführen, um Transparenz und Wettbewerb sicherzustellen.
In privaten Bauverträgen kann die VOB freiwillig zur Anwendung kommen, wenn sich beide Vertragsparteien darauf einigen. Die VOB/B bietet in diesem Fall ein bewährtes Regelwerk, das die Interessen beider Seiten berücksichtigt.
Die VOB besteht aus drei Teilen:
Die VOB/B bietet klare Strukturen und Regelungen, die insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern hilfreich sind. Wir zeigen hier einige Best-Practices:
a) Klare Vertragsgestaltung:
Stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Klauseln der VOB/B in die Verträge mit den Nachunternehmern aufgenommen werden. Dies schafft eine einheitliche Grundlage und bietet einen verbindlichen Rahmen für die Ausführung und insbesondere Gewährleistung.
Bedenken Sie aber, dass die VOB/B nur allgemeine Vertragsbedingungen vorgibt und es empfehlenswert ist, auch bspw. noch genauere Regelungen zur Dokumentation und Fristen festzulegen.
Hier noch mehr zu dem Thema in unserem anderen Blog-Artikel zum Thema Nachunternehmervertrag [Link]
b) Transparentes Baustellenmanagement
Auch wenn das Engagement des Nachunternehmers noch so klein sein mag: Dokumentieren Sie Änderungen bei der Ausführung/Abweichungen vom Leistungsverzeichnis unbedingt schriftlich - und hinterlegen Sie diese beispielsweise auch auf CoCrafter. Außerdem können Sie als Ergänzung der VOB/B noch Vertragsstrafen bzw. Pönale-Regelungen für Fälle von Verzögerungen des Baufortschritts festlegen.
Entscheidend hierbei sind auch regelmäßig Qualitätsprüfungen und dass die Arbeiten entsprechend VOB/C ausgeführt wurden. Hierzu könnten Sie für Ihre Bauleiter vor Ort beispielsweise auch die entsprechenden Checklisten in CoCrafter ablegen, um kollaborativ zu arbeiten.
c) Kommunikation mit dem Nachunternehmer
Nicht jeder Nachunternehmer kennt sich erfahrungsgemäß ausreichend gut mit der VOB aus - und insofern sollten Sie als Auftraggeber den Partner-Betrieben klar erklären, welche Regelungen bei der Zusammenarbeit zum Tragen kommen.
Sinnvoll dabei ist, erneut insbesondere auf den Sicherheitseinbehalt hinzuweisen, als auch auszuprobieren mit Skonti bspw. Anreize für die pünktliche oder vorzeitige Fertigstellung zu vereinbaren. Erklären Sie den Nachunternehmern auch vor allem, wie Ihre Bauleiter mit strittigen Themen wie Mängelanzeigen, Abnahmen und Nachträgen vorgehen werden.
Dies hilft oftmals stark, die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern zu strukturieren und verbessern.