Oftmals wägt man sich als Auftraggeber bei der Beauftragung eines Nachunternehmers auf Werkvertragsbasis bezüglich Haftungsfragen in Sicherheit - allerdings gibt es weiterhin einige Themen - wie beispielsweise die Sub-Sub-Kette und ähnliche Themen, die rechtliche Risiken bergen können. Hinweis: CoCrafter bietet keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren.
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern sind Auftraggeber häufig im Glauben, dass sie bei einer Beauftragung auf Werkvertragsbasis von der Haftung für Fehler des Subunternehmers befreit sind.
Tatsächlich können Sie jedoch in vielen Fällen weiterhin für Mängel oder Schäden verantwortlich gemacht werden, die aus der Arbeit dieser Subunternehmen resultieren.
Sie sollten also einige rechtliche Grundlagen und die damit verbundenen Risiken korrekt handhaben und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre eigene Haftung zu minimieren und klare Verträge zu gestalten, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Die Haftung für Subunternehmer ist ein komplexes Thema, wobei die Haftung durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt ist.
Für Sie als Auftraggeber gilt: Sie müssen sicherstellen, dass der Nachunternehmer alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Unfall- und Sozialversicherungen, erfüllt.
Bei Bauprojekten haften Sie als Auftraggeber des Nachunternehmers im ersten Schritt gegenüber dem Bauherren für Mängel, die von Ihrem Subunternehmer verursacht wurden. Gegebenenfalls haben Sie allerdings in diesen Fällen Regressansprüche gegen die Subunternehmer - dies ist allerdings von Ihren eigenen Nachunternehmerverträgen abhängig.
Zudem ist ganz wichtig darauf hinzuweisen, dass der betroffene Nachunternehmer einen ausreichenden und gültigen Versicherungsschutz aufweisen muss. Sie sollten also unbedingt die Gültigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung des Subunternehmers prüfen und beispielsweise über CoCrafter dokumentieren.
In Ihren Verträgen sollten Sie klare Haftungsklauseln mit aufnehmen - um präzise zu regeln, unter welche Bedingungen Haftung entsteht:
Auch Ihre eigene Haftpflichtversicherung als Auftraggeber-Betrieb sollten Sie prüfen, sodass diese auch in geeignetem Umfang die Arbeit mit Nachunternehmern umfasst.
Die Haftung für Subunternehmer ist ein komplexes Thema, das verschiedene rechtliche Aspekte umfasst. Die folgenden Punkte beleuchten zentrale Fragen zur Verantwortung, Mängelhaftung und rechtlichen Pflichten von Auftraggebern und Subunternehmern.
In der Regel haften Sie als Auftraggeber für Schäden, die durch die Arbeiten der Subunternehmer entstehen. Dies bedeutet, dass Sie auch für eventuelle Mängel oder Fehler verantwortlich sind, die während der Ausführung von Subunternehmern auftreten.
Der Auftraggeber haftet für Mängel, die durch den Subunternehmer verursacht wurden, gegenüber dem Bauherren. Er hat jedoch die Möglichkeit, einen Regressanspruch gegen den Subunternehmer geltend zu machen, um die Kosten für Nachbesserungen oder Schäden zurückzufordern.
Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass Subunternehmer alle relevanten Vorschriften hinsichtlich Unfall- und Sozialversicherung einhalten. Diese Nachweispflicht besteht während der gesamten Vertragsdauer, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Bei Vertragsverletzungen hat der Auftraggeber das Recht, Ansprüche gegen den Subunternehmer geltend zu machen. Dazu zählen Schadensersatzansprüche sowie Forderungen auf Nachbesserung, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.
Wenn ein Subunternehmer einen weiteren Subunternehmer beauftragt, können zusätzliche Haftungskomplikationen auftreten. Sie als Hauptauftraggeber sollten sicherstellen, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.
Subunternehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. Dies bedeutet, dass Sie als Auftraggeber für das Verhalten und die Leistungen Ihrer Subunternehmer verantwortlich sind. Die Haftung bleibt beim Auftraggeber, auch wenn er die Arbeiten an Dritte delegiert.