Der Sicherheitseinbehalt ist ein zentrales Instrument zur Absicherung von Bauprojekten bezüglich Mängeln und Verzögerungen. Wir fassen den Status Quo zusammen, zeigen Alternativen auf, um insbesondere die finanziellen Belastungen bei der Zusammenarbeit mit kleineren Nachunternehmern mindern zu können - und wir geben Einzelfallbeispiele, wie man den Sicherheitseinbehalt in verschiedenen Situationen regeln kann. Hinweis: CoCrafter bietet keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren.
Der Sicherheitseinbehalt ist eine Absicherung von berechtigten Ansprüchen bei fehlenden Bauleistungen oder Mängeln in Form eines Rückbehalts eines Teils der Rechnungssumme.
Er wird verwendet, um die Interessen von Auftraggebern zu stärken, insbesondere wenn noch Restarbeiten oder Mängelbeseitigungen erwartet werden. Der letzte Teilzahlungsbetrag wird bis zum Ende der vertraglichen Gewährleistungspflicht verschoben.
Diese Praxis stellt sicher, dass die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig und mängelfrei erbracht wird, bevor die gesamte Vergütung ausgezahlt wird. Für Auftraggeber bietet der Sicherheitseinbehalt somit eine wichtige Absicherung.
In der Arbeit mit Nachunternehmern wird der Sicherheitseinbehalt vor allem genutzt, um eine termingerechte Fertigstellung und Qualität der Arbeiten sicherzustellen. Der Sicherheitseinbehalt von üblicherweise etwa 5 - 10% der Projektvergütung wird meist bis zur Abnahme des Projekts oder manchmal sogar bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgehalten und nicht an den Nachunternehmer ausbezahlt.
Der Sicherheitseinbehalt ist im deutschen Bauvertragsrecht fest verankert und kann auf der Grundlage des Werkvertragsrechts (§ 631 ff. BGB) und den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.
Der Sicherheitseinbehalt soll dabei Auftraggeber also vor Mängeln und Schäden absichern - wobei die Nachunternehmer noch entsprechende Korrekturen oder Nachbesserungen durchführen müssen. Notfalls könnten hier sogar Dritte Unternehmen für die Mängelbeseitigung beauftragt werden.
Für den Nachunternehmer ist der Sicherheitseinbehalt also per se ein guter Anreiz, alle Arbeiten nach bestmöglicher Qualität direkt abzuschließen, um mit möglichst wenigen Nachbesserungen die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts zu erhalten.
Weil in der Baubranche Insolvenzen von Nachunternehmern leider ein häufiges Risiko darstellen, falls ein Nachunternehmer während oder kurz nach der Fertigstellung des Projekts insolvent gehen sollte, dann sind Sie als Auftraggeber durch den Sicherheitseinbehalt abgesichert. Den Betrag des Sicherheitseinbehalts müssten Sie in dem Fall schließlich zur Nutzung für die Mängelbeseitigung einsetzen können.
Die rechtlichen Grundlagen für den Sicherheitseinbehalt finden sich im BGB und in der VOB. Laut § 641 Abs. 3 BGB wird dem Besteller das Recht eingeräumt, “nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung (zu) verweigern.” Die §§ 232 bis 240 BGB regeln alle Festlegungen zur Sicherheitsleistung, wenn diese vereinbart wurde. Die VOB/B § 17 enthält spezifische Regelungen zum Sicherheitseinbehalt.
Diese gesetzlichen Bestimmungen bieten eine klare Grundlage für die Vereinbarung und Durchsetzung von Sicherheitseinbehalten und stellen sicher, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.
Die Höhe des Sicherheitseinbehalts richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Im Normalfall werden fünf Prozent der Netto-Rechnungssumme für Gewährleistungsansprüche auf einem separaten Sperrkonto eingezahlt.
Bezieht sich der Sicherheitseinbehalt auf Abschlagszahlungen nach VOB, dürfen von diesen jeweils maximal zehn Prozent einbehalten werden. Der Sicherheitseinbehalt wird erst nach Ablauf einer Gewährleistungsfrist an den Leistungserbringer ausgezahlt.
Bei aller Vorteilhaftigkeit des Sicherheitseinbehalts für Sie als Auftraggeber sollten Sie die finanzielle Belastung für den Nachunternehmer immer im Auge behalten: Insbesondere bei kleineren Firmen mit begrenztem Cashflow kann ein größerer Sicherheitseinbehalt dazu führen, dass der Betrieb in anderen Projekten Engpässe hat und möglicherweise an Qualität oder Zeit bei der Durchführung spart.
Aus diesem Grund gibt es einige alternative Sicherungsformen, die in Betracht gezogen werden können, um weniger finanzielle Belastung seitens kleinerer Nachunternehmer zu schaffen. Diese sollten allerdings individuell und gemeinsam mit einem Anwalt geprüft werden:
Allgemein sollte der Sicherheitseinbehalt für Ihre Nachunternehmer immer abhängig von der Dauer und dem Projektumfang festgelegt werden.
Hier sind einige Aspekte, die Sie bedenken sollten, um den Einbehalt sinnvoll und fair für den Nachunternehmer zu gestalten.
Fall 1: Geringes Projektrisiko/Sehr einfache Tätigkeiten
Bei kleinen/risikoarmen Projekten mit sehr einfachen Tätigkeiten ohne viele erwartbare Nachbesserungen, kann unter Umständen auf den Einbehalt verzichtet werden.
Fall 2: Langjährige & vertrauensvolle Zusammenarbeit
Wenn Sie mit dem Nachunternehmer schon seit langer Zeit vertrauensvoll und ohne Zwischenfälle zusammenarbeiten, könnten Sie den Einbehalt auch verringern und je nach zu leistender Arbeit darauf verzichten.
Und denken Sie immer daran: Eine faire und transparente Vereinbarung des Sicherheitseinbehalts sorgt dafür, dass beide Seiten von der Regelung profitieren und das Projekt erfolgreich und mit guter Qualität umgesetzt wird.